Gleichentags veranlasste das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Buchung eines unbegleiteten Fluges für den Gesuchsgegner nach Tirana, geplant für den 23. Dezember 2024 (MI-act. 76 ff.). Der Gesuchsgegner wurde am 19. Dezember 2024 aus dem Strafvollzug entlassen und dem MIKA zugeführt (MI-act. 107). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 20. Dezember 2024 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 111 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.