Gegenstand Ausschaffungshaft gestützt auf Art. 76 AIG / Haftüberprüfung -2- Der Einzelrichter entnimmt den Akten: A. Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge am 7. April 2024 in die Schweiz ein (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 8). Am 29. Mai 2024 wurde der Gesuchsgegner im Rahmen einer Kontrolle der Kantonspolizei Aargau aufgrund des Verdachts auf Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorläufig festgenommen (MI-act. 2 ff.).