B. Am 17. Dezember 2024 wurde dem Gesuchsgegner durch das MIKA das rechtliche Gehör betreffend Anordnung einer Administrativhaft gewährt (MI-act. 183 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Haft wie folgt eröffnet (act. 1): -4- 1. Es wird eine Administrativhaft gemäss Art. 76a AIG angeordnet. 2. Die Haft begann am 16. Dezember 2024, 12.33 Uhr.