Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 11. Dezember 2024 per 22. Dezember 2024 angeordnete Ausschaffungshaft wird bis zum 21. März 2025, 12.00 Uhr, bestätigt. 2. Die Haft ist im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich oder im Gefängnis Bässlergut Basel zu vollziehen. Für die Dauer der Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung kann die Inhaftierung, soweit zwingend notwendig, im Bezirksgefängnis Aarau erfolgen. 3. Es werden keine Kosten auferlegt. 4. Als amtlicher Rechtsvertreter wird lic. iur. Roland Metzger, Rechtsanwalt, Rheinfelden, bestätigt. Der Rechtsvertreter wird aufgefordert, nach - 11 -