Das SEM wies den Gesuchsgegner mit Entscheid vom 22. Juni 2018 aus der Schweiz weg (MI-act. 31 ff.). Nachdem der Gesuchsgegner aus dem Strafvollzug entlassen wurde, verliess er die Schweiz Richtung Frankreich, wodurch der Wegweisungsentscheid des SEM konsumiert wurde (MIact. 252). Während sich der Gesuchsgegner in Frankreich befand, verurteilte ihn das Obergericht des Kantons Aargau mit Urteil vom 19. August 2020 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einer Landesverweisung von zehn Jahren (MI-act. 135 ff.). Dieses Urteil ist seit dem 19. August 2020 rechtskräftig (MI-act. 168).