Am 22. August 2024 wurde der Gesuchsgegner durch die sri-lankischen Behörden als Staatsangehöriger identifiziert und die Ausstellung eines Ersatzreisepapiers wurde zugesichert (MI-act. 215). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 11. Dezember 2024 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft auf den Zeitpunkt der Entlassung aus dem Strafvollzug gewährt (MI-act. 250 ff.). Der Gesuchsgegner gab dabei an, er könne nicht nach Sri Lanka zurück, da er homosexuell sei. Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1):