Im Rahmen des Ausschaffungsverfahrens führte das MIKA am 5. September 2024 ein Ausreisegespräch mit dem Gesuchsgegner durch, in dessen Rahmen der Gesuchsteller angab, er sei nicht bereit, nach Algerien auszureisen (MI-act. 1-175 ff.). Da die Identität des Gesuchstellers bis anhin nicht abschliessend geklärt werden konnte, übermittelte das SEM am 4. September 2024 einen Identifikationsantrag an die algerischen Behörden (MI-act. 1-184 ff.). Die algerischen Behörden haben den Gesuchsgegner am 16. Oktober 2024 als A._____, geb. tt.mm.jjjj algerischer Staatsbürger identifiziert (MI-act. 1- 244 ff).