Mit Urteil vom 6. Mai 2024 wurde der Gesuchsgegner wegen mehrfachem Diebstahl, mehrfachem versuchten Diebstahl und mehrfachem Hausfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt und für fünf Jahre des Landes verwiesen. Das Urteil erwuchs gleichentags unangefochten in Rechtskraft (MI-act. 1-93, 1-111).