gegner einige Tage später trotz Einreiseverbot wieder illegal in die Schweiz ein (MI-act. 2-200). Am 9. November 2022 wurde der Gesuchsgegner per Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Solothurn unter anderem wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt. Die Tatzeitpunkte waren von März bis Juni 2022 (MI-act. 2-145 ff.) Am 30. November 2022 wurde der Gesuchsgegner in Bern vorläufig festgenommen (MI-act. 2-198 ff.). Das SEM erliess daraufhin eine Wegweisungsverfügung nach Italien gegen den Gesuchsgegner. Die Verfügung ist am 10. Februar 2023 in Rechtskraft erwachsen (MI-act. 2-101, 2-106 ff.). -3-