Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 12. Dezember 2024 angeordnete Ausschaffungshaft wird bis zum 11. März 2025, 12.00 Uhr, bestätigt. 2. Die Haft ist im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich oder im Gefängnis Bässlergut in Basel zu vollziehen. Für die Dauer der Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung kann die -9- Inhaftierung, soweit zwingend notwendig, im Bezirksgefängnis Aarau erfolgen. 3. Es werden keine Kosten auferlegt.