B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 12. Dezember 2024 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt, worauf dieser zu Protokoll gab, er sei bereit, nach Spanien zurückzukehren und habe bereits im Mai 2023 beim spanischen Konsulat in Zürich einen neuen Pass beantragt, diesen jedoch noch nicht erhalten (MI-act. 78 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde -3- dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.