Im Nachgang zu einer am 9. Dezember 2024 durch das MIKA in Auftrag gegebenen Fluganmeldung (MI-act. 55 f.) wurde die Flugtauglichkeit des Gesuchsgegners nach einer ärztlichen Untersuchung am 11. Dezember 2024 bestätigt (MI-act. 75 f.), worauf das MIKA den Gesuchsgegner für eine begleitete Ausschaffung (DEPA) nach Madrid mit bevorzugtem Zeitfenster "12.12.2024 so schnell wie möglich" anmeldete (MI-act. 68 f.).