Gestützt auf das bilaterale Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und Spanien stimmten die spanischen Behörden am 21. November 2024 der Rückübernahme des Gesuchsgegners zu (MIact. 42). Mit Vollzugsauftrag vom 10. Dezember 2024 setzte das Amt für Justizvollzug des Kantons Aargau das Vollzugsende und damit die Entlassung aus dem Strafvollzug auf den 12. Dezember 2024 fest (MI-act. 58 f.; 60 ff.).