Aufgrund eines Messerangriffs wurde der Gesuchsgegner am 9. Juli 2023 verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Ab dem 1. September 2023 befand er sich im vorzeitigen Strafvollzug (MI-act. 10). In der Folge wurde der Gesuchsgegner mit Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg vom 7. November 2024 wegen versuchter schwerer Körperverletzung, mehrfacher Beschimpfung und mehrerer SVG-Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt. Zudem wurde er gestützt auf Art. 66a des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0) für die Dauer von acht Jahren des Landes verwiesen (MIact. 22 ff.). Das Urteil ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen (MIact. 44).