Nachdem das Verwaltungsgericht den fehlerhaften Namen des Gesuchsgegners im Rubrum der Haftanordnung monierte hatte, ging noch am 10. Dezember 2024 eine erste Berichtigungsverfügung seitens des MIKA ein. Der Name des Gesuchsgegners wurde im Rubrum (unzutreffenderweise) in G._____ geändert. Zudem wurde das Ende der angeordneten Haftverlängerung fälschlicherweise vom 30. März 2025 auf den 30. März 2024 umdatiert (act. 4 ff.).