, erfolgte eine erneute Fluganmeldung für eine begleitete Rückführung nach Tunesien, welche für den 17. November 2024 nach Djerba bestätigt wurde (MI-act. 1022). Der Rückflug konnte nicht durchgeführt werden, da der Gesuchsgegner am Tag der geplanten Rückführung wegen selbst zugefügter Schnittverletzungen ins Spital eingeliefert werden musste (MIact. 1015 ff.). Am 3. Dezember 2024 meldete das MIKA den Gesuchsgegner für den nächsten bevorstehenden Sonderflug nach Tunesien an (MI-act. 1037 f.).