Am 9. Oktober 2024 meldete das SEM den Gesuchsgegner erneut für einen begleiteten Flug (DEPA-Flug) nach Tunis an (MI-act. 978 ff.). Nachdem dieser Flug aus administrativ-medizinischen Gründen annulliert worden war (MI-act. 985) und die Hafterstehungsfähigkeit des Gesuchsgegners in der Folge geprüft und bestätigt wurde (MI-act. 986 ff., 1006), erfolgte eine erneute Fluganmeldung für eine begleitete Rückführung nach Tunesien, welche für den 17. November 2024 nach Djerba bestätigt wurde (MI-act.