Am 26. September 2024 erliess das ZAA gegen den Gesuchsgegner erneut eine Disziplinarverfügung wegen Beschimpfung von Personen in der Vollzugseinrichtung (MI-act. 958 ff.). Mit E-Mail vom 3. Oktober 2024 teilte das MIKA dem ZAA mit, dass es die Kostengutsprache für eine Operation zur Entfernung des Osteosynthesematerials am Fuss des Gesuchsgegners ablehne, da gemäss Mitteilung des Spitals Bülach vom 20. September 2024 keine Operationsindikation vorliege (MI-act. 963, 965 f.).