Gemäss Aktennotiz des MIKA vom 17. September 2024 vereinbarten das MIKA und das SEM die erneute Durchführung eines DEPA-Flugs für die Rückführung des Gesuchsgegners nach Tunesien (MI-act. 928). Am 18. September 2024 gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör betreffend Verlängerung der Ausschaffungshaft und ordnete diese gleichentags für weitere drei Monate an (MI-act. 931 ff.). Am 23. September 2024 wurde die Verlängerung der Ausschaffungshaft durch den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts bis zum 30. Dezember 2024, 12.00 Uhr, bestätigt (WPR.2024.86; MI-act. 944 ff.).