Zwischen dem 24. Juli 2024 und dem 9. September 2024 erliess das ZAA gegen den Gesuchsgegner aufgrund verschiedener Verstösse insgesamt drei Disziplinarverfügungen (MI-act. 903 ff., 907 ff., 916 ff.). Am 31. Juli 2024 und zuletzt am 13. September 2024 informierte das SEM auf entsprechende Anfrage des MIKA, dass ein Sonderflug nach Tunesien aufgrund der geringen Anzahl Kandidaten noch nicht geplant werden könne und es schwierig abzuschätzen sei, wann dieser stattfinden werde (MIact. 911 f., 926). -6-