Anlässlich des Ausreisegesprächs vom 19. April 2023 erklärte der Gesuchsgegner gegenüber dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA), er sei nicht bereit, freiwillig nach Tunesien zurückzukehren. Dabei gab er an, im Besitz einer französischen Aufenthaltsbewilligung zu sein und zu seiner in Frankreich lebenden Familie ausreisen zu wollen (MIact. 455 ff.). Auch in diesem Ausreisegespräch wurde der Gesuchsgegner unter der Identität A._____, geb. tt.mm.jjjj, von Tunesien geführt.