Ab dem 5. Juli 2022 befand sich der Gesuchsgegner im Bezirksgefängnis Baden in Untersuchungshaft und wurde per 16. September 2022 in den vorzeitigen Strafvollzug versetzt (MI-act. 1). Mit Urteil des Bezirksgerichts Brugg vom 20. Januar 2023 wurde der Gesuchsgegner wegen diverser Delikte zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom 26. Mai 2022, verurteilt und gleichzeitig für zehn Jahre des Landes verwiesen (MI-act. 440 ff.). Die Verurteilung erfolgte unter der Identität C._____, geb. tt.mm.jjjj, von Tunesien.