Mit Urteil vom 28. November 2024 nahm das Verwaltungsgericht eine Berichtigung des Urteils vom 3. Oktober 2024 vor. Die Haftbestätigung wurde dabei, entsprechend dem an der Verhandlung vom 3. Oktober 2024 ausgehändigten Dispositiv, bis zum 31. Dezember 2024 berichtigt (MIact. 245 ff.). B. Am 10. Dezember 2024 gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör betreffend Verlängerung der Ausschaffungshaft um weitere drei Monate (MI-act. 266 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Verlängerung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1):