Am 8. November 2024 meldete das MIKA den Gesuchsgegner für einen weiteren unbegleiteten Flug an, welcher auf den 5. Dezember 2024 bestätigt wurde (MI-act. 217 ff.). Das SEM ersuchte daraufhin die tunesischen Behörden am 11. November 2024 erneut um Ausstellung eines Ersatzreisedokuments (MI-act. 220 ff.). Mit Benachrichtigung vom 27. November 2024 teilte das SEM mit, dass die tunesische Botschaft bis zum 5. Dezember 2024 kein Ersatzreisedokument -4- ausstellen wird (MI-act. 239). Das MIKA musste daraufhin den gebuchten Flug vom 5. Dezember 2024 annullieren (MI-act. 240).