Mit Urteil vom 30. September 2024 wurde die angeordnete Ausschaffungshaft durch den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts bis zum 29. Dezember 2024, 12.00 Uhr, bestätigt (WPR.2024.87 [MI-act. 183 ff.]). Am 27. November 2024 wurde der Gesuchsgegner dem algerischen Konsulat in Genf zu Durchführung eines konsularischen Ausreisegesprächs zugeführt (MI-act. 196 ff.). Die Ergebnisse des Gesprächs sind bis zum heutigen Zeitpunkt der Haftüberprüfung noch nicht bekannt. B. Am 12. Dezember 2024 gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör betreffend Verlängerung der Ausschaffungshaft um wei- -4-