Am 17. Mai 2024 bestätigte das algerische Konsulat die Identität des Gesuchsgegners als A._____, geboren am tt.mm.jjjj in Algier, algerischer Staatsangehöriger (MI-act. 90 ff.). Infolgedessen gelangte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) am 21. Juni 2024 an das SEM mit der Anfrage, den Gesuchsgegner so bald als möglich für ein Counselling zu berücksichtigen, sodass dieses noch möglichst während des Strafvollzugs durchgeführt und ein Flug nach Algerien gebucht werden könne (MI-act. 121 f.).