Am 28. Juli 2023 gelangte das SEM mit einer Identifikationsanfrage betreffend den Gesuchsgegner an das algerische Konsulat (MI-act. 64 ff.). Aufgrund Verdachts auf Diebstahl und Hausfriedensbruch wurde der Gesuchsgegner am 27. November 2023 von einer Patrouille der Kantonspolizei Aargau in Niederlenz angehalten und vorläufig festgenommen (MIact. 1 ff.). Infolgedessen ordnete das Zwangsmassnahmengericht Kanton Aargau gegen den Gesuchsgegner eine Untersuchungshaft bis längstens am 27. Februar 2024 an (MI-act. 42 ff.). Am 12. Dezember 2023 erkundigte sich das SEM erneut beim algerischen Konsulat betreffend die pendente Identifikationsanfrage (MI-act. 48 ff.).