Am 28. Oktober 2024 teilte swissREPEAT dem MIKA mit, der Gesuchsgegner müsse aufgrund seines straffälligen Verhaltens polizeilich in sein Heimatland begleitet werden (DEPA-Flug). Auf Antrag des MIKA buchte das SEM daraufhin einen DEPA-Flug für den Gesuchsgegner für den 27. Dezember 2024 nach Marrakesch (MI-act. 435 f., 438 f.). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 5. Dezember 2024 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 451 ff.). Der Gesuchsgegner gab -3-