Am 16. Juni 2003 reiste der der Gesuchsgegner im Rahmen des Familiennachzugs unter der richtigen Identität erneut in die Schweiz ein, wo er eine Schweizer Staatsangehörige heiratete und in der Folge die Aufenthaltsbewilligung erhielt (MI-act. 5, 39, 53, 103).