Der Einzelrichter entnimmt den Akten: A. Der Gesuchsgegner reiste am 14. Februar 2002 illegal in die Schweiz ein und stellte unter einer falschen Identität ein Asylgesuch (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 53, 82). Nachdem das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Asylgesuch mit Entscheid vom 13. November 2002 abgelehnt hatte, verlies der Gesuchsgegner die Schweiz eigenen Angaben zufolge Richtung Marokko.