Nachdem der Gesuchsgegner gegenüber der Rückkehrberatung geäussert hatte, er benötige mehr finanzielle Unterstützung als das bereits bewilligte erhöhte Reisegeld in der Höhe von Fr. 500.00 (MI-act. 460), stellte das MIKA beim SEM einen Antrag auf weitere Fr. 200.00 zu Gunsten des Gesuchsgegners (MI-act. 461). B. Am 21. November gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör betreffend Verlängerung der Ausschaffungshaft um weitere drei Monate (MI-act. 462 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Verlängerung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1):