Reisegeld zu Gunsten des Gesuchsgegners (MI-act. 428), welcher am 1. November 2024 bewilligt wurde (MI-act. 433). Die definitive Buchung für einen Rückführungsflug am 28. November 2024 erfolgte am 4. November 2024. Gemäss Mitteilung des SEM vom 5. November 2024 an das MIKA sei der Antrag auf Ausstellung eines Ersatzreisedokuments, zusammen mit der Freiwilligkeitserklärung, am Vortag den algerischen Behörden übermittelt worden (MI-act. 444). Am 6. November 2024 teilte der Gesuchsgegner dem MIKA mit, er habe mit dem algerischen Konsulat gesprochen, welches ihm die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments zugesichert habe (MIact. 458).