Gemäss Aktennotiz des MIKA vom 25. Oktober 2024 könne aufgrund des Counselling-Ergebnisses nicht davon ausgegangen werden, dass sofort ein Ersatzreisedokument ausgestellt werde. Bis dies möglich sei, könnten mehrere Monate vergehen (MI-act. 362). Der Gesuchsgegner meldete sich am 28. Oktober 2024 telefonisch beim MIKA und teilte mit, er sei nun bereit, die Schweiz freiwillig in Richtung Algerien zu verlassen, sofern er finanzielle Unterstützung erhalte. Das MIKA wies ihn sodann darauf hin, dass hierfür seine Kooperation bei der Papierbeschaffung nötig sei (MI-act. 363).