Im Januar 2024 stellte das SEM eine erneute Identifizierungsanfrage an die algerischen Behörden (MI-act. 129 f.). Mit E-Mail vom 26. Februar 2024 informierte das SEM das MIKA darüber, dass das Resultat der LINGUA-Abklärung feststehe und es sich beim Gesuchsgegner eindeutig um eine Person handle, die in Algerien sozialisiert worden sei (MI-act. 133).