A. Der Gesuchsgegner wurde am 20. März 2022 unter anderem wegen bandenmässigen Diebstahls festgenommen und mit Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts Basel-Landschaft vom 23. März 2022 in Untersuchungshaft versetzt, welche bis zum Antritt des vorzeitigen Strafvollzugs am 21. Oktober 2022 mehrfach verlängert wurde (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 1 f., 6 ff., 13 ff.). Am 11. November 2022 (datiert auf: 12. November 2022) reichte der Gesuchsgegner aus dem vorzeitigen Strafvollzug ein offenbar eigenhändig verfasstes Asylgesuch ein (MI-act. 24, 29).