2.2. Der Haftrichter hat sich im Rahmen der Prüfung, ob die Ausschaffungshaft rechtmässig ist, Gewissheit darüber zu verschaffen, ob ein erstinstanzlicher Weg- oder Ausweisungsentscheid eröffnet oder eine erstinstanzliche Landesverweisung ausgesprochen wurde (Art. 76 Abs. 1 AIG). -5- Mit Entscheid vom 19. Oktober 2021 lehnte das SEM das Asylgesuch des Gesuchsgegners ab und wies ihn gleichzeitig aus der Schweiz weg (MIact. 234 ff.). Dieser Entscheid erwuchs nach Abweisung einer dagegen erhobenen Beschwerde in Rechtskraft (MI-act. 249 ff.). Somit liegt nicht nur ein rechtsgenüglicher, sondern auch ein rechtskräftiger Wegweisungsentscheid vor.