Am 20. November 2024 wurde der Gesuchsgegner durch die Kantonspolizei Aargau angehalten und zwecks Zuführung zum MIKA im Bezirksgefängnis Aarau inhaftiert (MI-act. 340, 344). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 21. November 2024 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 346 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.