Am 21. Februar 2024 erschien der Gesuchsgegner erneut einer Vorladung des MIKA folgend zu einem weiteren Ausreisegespräch und gab wiederum zu Protokoll, er wolle die Schweiz nicht freiwillig in Richtung Irak verlassen, da er dort Probleme habe (MI-act. 305 ff.). Nachdem der Gesuchsgegner am 4. Juli 2024 an einer zentralen Befragung durch das irakische Konsulat teilgenommen hatte, wurde er als -3- irakischer Staatsbürger anerkannt und seine Identität bestätigt (MIact. 317). Das MIKA meldete den Gesuchsgegner in der Folge für einen Sonderflug in den Irak an (MI-act. 335 f.).