können, worauf das algerische Konsulat dem SEM in der Folge die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments für den Gesuchsgegner zugesichert hatte. Das SEM wies das MIKA in derselben Mitteilung an, eine Flugbuchung zu veranlassen und erachtete dabei eine Vorlaufzeit von drei Wochen als adäquat, weshalb die definitive Flugbuchung bald erfolgen dürfte. Am 25. Oktober 2024 meldete das MIKA den Gesuchsgegner sodann für einen DEPA-Flug nach Algier an (MI-act. 612 ff.). Nach dem Gesagten ist der Wegweisungsvollzug nicht nur durchführbar, sondern unmittelbar bevorstehend.