Obwohl der Gesuchsgegner am 24. September 2024 den Einstieg für den Transport verweigert hatte und durch die Kantonspolizei Zürich nach Aarau gebracht werden musste (MI-act. 608), konnte das Counselling gemäss Mitteilung des SEM vom 24. Oktober 2024 dennoch erfolgreich durchgeführt werden. Die algerischen Behörden sicherten in der Folge die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments für den Gesuchsgegner zu (MIact. 612). Am 25. Oktober 2024 konnte der Gesuchsgegner deshalb für einen begleiteten Rückführungsflug (DEPA-Flug) nach Algier angemeldet werden (MI-act. 614 f.).