Am 19. Juni 2024 sowie am 26. Juni 2024 und 7. August 2024 erkundigte sich das MIKA jeweils schriftlich beim SEM nach dem aktuellen Stand -5- betreffend Verfügbarkeit von Counselling-Terminen für algerische Staatsangehörige und insbesondere den Gesuchsgegner (MI-act. 565, 567, 573). Mit Schreiben vom 8. August 2024 teilte das SEM dem MIKA mit, der Gesuchsgegner könne für einen von zwei zur Verfügung stehenden Counselling-Terminen im September 2024 angemeldet werden. Ab September 2024 würden wieder monatlich Counsellings stattfinden (MIact. 572).