Mit Schreiben vom 19. März 2024 teilte das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt dem MIKA mit, dass sich der Gesuchsgegner bis zum 12. April 2024 in Basel-Stadt im Strafvollzug befinde (MI-act. 416). Auf Antrag des MIKA wurde der Gesuchsgegner nach Vollzugsende am 12. April 2024 direkt dem Kanton Aargau zugeführt (MI-act. 416 ff.). Gleichentags ordnete das MIKA gegen den Gesuchsgegner eine Durchsetzungshaft für die Dauer eines Monats an, welche durch den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts mit Urteil vom 15. April 2024 bis zum 11. Mai 2024, 12.00 Uhr, bestätigt wurde (WPR.2024.30 [MIact. 449 ff.]).