Der Gesuchsgegner wurde am 15. März 2024 aus der Ausschaffungshaft entlassen und unmittelbar im Anschluss daran von der Kantonspolizei Zürich festgenommen, welche ihn den Behörden des Kantons Basel-Stadt -4- übergab, die ihn jugendstrafrechtlich zur Verhaftung ausgeschrieben hatten (MI-act. 399 ff.).