C. Nachdem der Gesuchsgegner den Einstieg für den Transport zur auf den 13. November 2024 angesetzten Haftverhandlung verweigert hatte (act. 30), teilte dessen amtlicher Rechtsvertreter dem Verwaltungsgericht auf telefonische Anfrage hin mit, es könne auf die Durchführung einer mündlichen Haftverhandlung verzichtet werden (act. 31). Am 13. November 2024 verfügte das Verwaltungsgericht, es sei dem Rechtsvertreter des Gesuchsgegners bis zum 14. November 2024, 12.00 Uhr, Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben (act. 32 f.). -4-