Danach besteht, entgegen der Ansicht des Vertreters des Gesuchsgegners, durchaus die Möglichkeit einer Rückführung mittels eines Sonderfluges. So finden Sonderflüge nach Algerien bekanntermassen wieder statt (Gemäss SEM verliessen 2023 mehr weggewiesene Personen die -7- Schweiz als im Vorjahr; online abrufbar unter: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/sem/medien/mm.msg-id-100012.html, zuletzt besucht am 14. November 2024). Dass aktuell sämtliche Vollzugsmöglichkeiten nach Algerien bestehen, wurde an der heutigen Verhandlung entsprechend auch durch die Vertreterin des Gesuchstellers bestätigt (Protokoll, S. 4, act. 29).