Im Rahmen des rechtlichen Gehörs gab der Gesuchsgegner am 8. November 2024 zu Protokoll, dass hinsichtlich der Heirat weder beim Zivilstandsamt noch beim MIKA entsprechende Gesuche eingereicht worden seien. Im Verlauf der heutigen Befragung äusserte sich der Vertreter des Gesuchsgegners dahingehend, dass entsprechende Gesuche eingereicht würden, sobald alle Voraussetzungen erfüllt seien. Dies sei der Fall, sobald die Lebenspartnerin des Gesuchsgegners eine neue Arbeitsstelle antrete, welche in Aussicht stünde (Protokoll S. 6, act. 31).