D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 4, act. 29). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 4, act. 29): 1. Der Gesuchsgegner sei per sofort aus der Ausschaffungshaft zu entlassen. 2. Dem Gesuchsgegner sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. 3. Der Rechtsanwalt Camill Droll, substituiert durch den Rechtsanwalt Joël Dietler, sei im Endentscheid als unentgeltlicher Rechtsvertreter des Gesuchsgegners einzusetzen. -4- Der Einzelrichter zieht in Erwägung: