Der Gesuchsgegner wurde am 8. November 2024 in Q._____ von der Kantonspolizei Aargau im Auftrag des MIKA festgenommen und dem MIKA zugeführt (MI-act. 133 ff.). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 8. November 2024 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 143 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.