Am 22. September 2023 führte das MIKA mit dem Gesuchsgegner ein weiteres Ausreisegespräch durch. Der Gesuchsgegner gab erneut an, er sei nicht bereit, nach Algerien zurückzukehren und bei der Papierbeschaffung mitzuwirken, da seine Lebenspartnerin (Schweizerisch-Schwedische Doppelbürgerin) ein Kind erwarte, dessen Vater er sei (MI-act. 103 ff.). Gemäss einer Mitteilung des SEM vom 23. August 2024 hatten die algerischen Behörden die Identität des Gesuchsgegner als A._____, algerischer Staatsbürger, geb. tt.mm.jjjj, bestätigt (MI-act. 127 f.). -3-