Am 23. Oktober 2024 erschien der Gesuchsgegner erneut auf Vorladung zu einem Ausreisegespräch beim MIKA. Im Rahmen des Gesprächs wurde der Gesuchsgegner darüber informiert, dass seine Identität von den äthiopischen Behörden bestätigt wurde und eine Rückkreise in sein Heimatland nun technisch möglich sei. Der Gesuchsgegner erklärte sich weiterhin nicht bereit, die Rückkehr freiwillig anzutreten (MI-act. 124 f.). Im Auftrag des MIKA wurde der Gesuchsgegner am 7. November 2024, 9.30 Uhr durch die Kantonspolizei Aargau angehalten und dem MIKA zugeführt (MI-act. 147 ff.). Gleichentags gab das MIKA eine Flugbuchung für den Gesuchsgegner in Auftrag (MI-act. 139 f.).